Aufsichtskonzept beim BAG
Pascal Sieber
Der Bundesrat hat ein neues Gesetz im Umfeld der Medikamentensicherheit in Kraft gesetzt. Die Verordnung sieht vor, dass ein Verein als privater Anbieter den Vollzug durchführt. Dem Bundesamt für Gesundheit wurde die Aufsichtspflicht übertragen.
Zusammen mit der Bolz + Partner AG haben wir das Aufsichtskonzept in drei Varianten entwickelt und der Direktion des BAG zur Entscheidung vorgelegt.